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Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz

Das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz

Das World Wide Web ist grenzenlos, das sagt schon der Name. Jeder Mensch auf der Welt hat die Möglichkeit, deine Inhalte zu sehen und deine Produkte zu kaufen.
  • Endlich Internet für alle
  • Das World Wide Web ist grenzenlos, das sagt schon der Name. Jeder Mensch auf der Welt hat die Möglichkeit, deine Inhalte zu sehen und deine Produkte zu kaufen. Aber ist das wirklich so? Häufig leider nicht. Weiterhin sind viel zu viele Websites leider nicht barrierefrei. Doch das wird sich bald ändern. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, mit welchem die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umgesetzt wird. Für wen das neue Gesetz gilt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten und wie du weiter als Captain deiner Content-Rakete mit Lichtgeschwindigkeit neue Kunden im Webspace gewinnst, das erklären wir dir in diesem Artikel.
  • Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
  • Bereits im Jahr 2019 hat das Europäische Parlament, eine neue Richtlinie erlassen, in welcher allen Mitgliedsländern erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen gestellt werden. Deutschland hat diese Richtlinie in Form des BFSGs in das deutsche Recht überführt. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Barrierefreiheit von Websites, sondern auch von Hardware, wie beispielsweise Notebooks und Smartphones. Es gilt als wichtiger und in vielen Augen längst überfälliger Schritt hin zu mehr Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Und keine Angst, auch wenn es erst einmal kompliziert klingt, es gibt jede Menge Tools, Hilfestellungen und Angebote, eure Website barrierefrei zu machen. Zudem ist eine gute, barrierefreie Website nicht nur für Menschen mit Behinderungen leichter zu bedienen. Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit sind eng verwoben. Daher ist eine barrierefreie Website auch für Dienstleister und Personen sinnvoll, die vom BFSG eigentlich gar nicht betroffen sind.
  • Für wen gilt das BFSG?
  • Auch wenn die Inklusion von Menschen eine gute Sache ist, die uns allen ein Anliegen sein sollte, so ist im BFSG klar definiert, wer zur Sicherung der Barrierefreiheit verpflichtet ist und wer nicht. Ausnahmen sind:
    • Rein private Onlineangebote
    • Onlineangebote, die sich ausschließlich an andere Firmen richten (B2B)
    • Onlineangebot von Kleinunternehmen (in diesem Fall sind das Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz (Bilanzsumme) von maximal zwei Millionen Euro)
    Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob ihr unter diese Personen-/Unternehmensgruppe fallt, dann sprecht bitte mit eurem Anwalt.
  • Was bedeutet Barrierefreiheit in Bezug auf Websites?
  • Deine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. So zumindest definieren es die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In ihren vier Prinzipien der Barrierefreiheit erklären sie, auf was man grundsätzlich achten sollte, um Websites zugänglich für alle Menschen und somit barrierefrei zu machen. Die WCAG sagen deine Website soll:
    • Wahrnehmbar (Perceivable): Die Informationen auf deiner Website sollen wahrnehmbar sein, auch dann, wenn manchen Usern nicht alle Sinne uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
    • Bedienbar (Operable): Alle Funktionen der Website sollten für alle Menschen klar erkennbar und zu bedienen sein.
    • Verständlich (Understandable): Alle Informationen und die Art und Weise der Bedienung von Funktionen soll für alle User leicht verständlich und nachvollziehbar sein.
    • Widerstandsfähig (Robust): Die Inhalte sollten so stabil gestaltet sein, dass eine Vielzahl von unterstützenden Programmen, Geräten und Technologien auf diese zugreifen beziehungsweise, diese verarbeiten kann.
    • Welche konkreten Maßnahmen müssen ergriffen werden?
    • Grundsätzlich ist die Schaffung von Barrierefreiheit im Internet nichts anderes als im realen Leben. Wir überlegen, was die digitalen Treppenstufen sind und wie wir Rampen über diese bauen können. Und genauso sinnvoll, wie Rampen an Treppenstufen, werdet ihr sicher gleich die Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit für eure Website finden. Ihr habt nur bisher noch nicht darüber nachgedacht.
      • Kontraste schaffen: Achtet darauf, dass Texte und Grafiken über einen guten Kontrast zum Hintergrund verfügen, damit werden diese für alle User besser lesbar.
      • Links entern: Macht eure Links über die Tastatur (über Tab Tasten) bedienbar und zeigt die Auswahl an. Das macht es vielen Menschen, die beispielsweise Probleme mit der Feinmotorik haben, möglich, eure Links anzuklicken, also nicht zu klicken, aber zu entern.
      • Vorlesbarkeit ermöglichen: Vielleicht habt ihr schon von ihnen gehört – den Screenreadern. Dies sind Programme, die Menschen mit Sehbehinderung die Texte auf Websites vorlesen. Das funktioniert aber nur dann einwandfrei, wenn ihr eure Seite ordentlich strukturiert habt (H1-H6).
      • Bilder erlebbar machen: Bilder haben im Internet immer einen so genannten ALT-Text. Das sind Alternativtexte, mit denen ihr Menschen, die eure Bilder auf der Website nicht sehen können, genau beschreiben könnt, was sie dort sehen. Ein cooler Nebeneffekt der Erstellung von informativen ALT-Texten ist, dass diese nicht nur von Screenreadern erfasst werden können, sondern auch von Suchmaschinen positiv bewertet werden.
      • Klartext schreiben: Nutzt eine verständliche Sprache. Stelle sicher, dass eure Texte kurz und prägnant sind. Nutzt wenige Fremdwörter oder erklärt diese. Und bitte kürzt nicht alles ab. Habt Geduld mit euch und mit anderen, auch bei euren Texten.
      • Fantastische Formulare: Nahezu alle Websites arbeiten mit sogenannten Formularen. Dies können Kontaktformulare, Warenkörbe, Bewertungstools, Bezahlmasken oder ähnliches sein. Eine wichtige Maßnahme für diese Formulare ist die Verknüpfung des Eingabefeldes mit der jeweiligen Beschriftung. Klicke ich also beispielsweise auf das Wort Name, dann sollte der Zeiger in das Formularfeld springen, in dem ich meinen Namen eingeben kann.
      • An was man sonst noch denken sollte?
      • Neben Texten und den Strukturen einer Website sind Audio- und Videoformate beliebte Inhalte im Internet. Für Audioinhalte, wie beispielsweise Podcasts, bietet es sich an, den gesprochenen Text in Schriftform, als Transkript anzubieten. Diese Transkription ist natürlich ebenfalls für viele Videoformate sinnvoll. Manche Videos benötigen aber zusätzlich Audiodeskriptionen. Dies sind Beschreibungen dessen was man sieht und/oder eine weiterführende Audiokommentierung. Darüber hinaus solltet ihr grundsätzlich prüfen, ob ihr die Möglichkeit habt, auch Videos in Gebärdensprache anzubieten. Zu einer wirklich barrierefreien Website gehört auch ein barrierefreies Content-Management-System (CMS). Denn auch die Menschen, welche die Inhalte auf der Website bearbeiten, sollten die Möglichkeit haben, dies ohne Hürden durchführen zu können. Hier haben wir aber gute Nachrichten für euch. Denn die Grundsätze für ein barrierefreies CMS sind genau die gleichen wie für eine barrierefreie Website. Und zudem sind eigentlich alle gängigen Systeme einfach für eine barrierefreie Ausgabe zu konfigurieren.
      • Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
      • Das BFSG ist das erste Gesetz, bei welchem sogenannte „private Wirtschaftsakteure“ zur Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet werden. Und auch, wenn manche das BFSG als unangenehm empfinden, es ist wichtig. Stell dir einmal vor, du hast nichts gemacht, aber man hat dich ausgelost, dass du nur noch verschlüsselt Zugang zum Internet hast. Du kannst auf deine liebsten Homepages zugreifen, aber du kannst die Texte nicht mehr lesen, die Podcasts nicht mehr hören und die Videos nicht mehr sehen. Das wäre ziemlich unfair. Und so unfair sind wir zu Millionen Menschen. Alleine 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Und in dieser Zahl sind viele alte Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik, Hör- und Sehvermögen, noch gar nicht erfasst. All diese Menschen schließen wir derzeit von vielen Onlineangeboten aus. Wie dumm von uns.
      • Was passiert wenn ich gegen das BFSG verstoße?
      • Das BFSG kommt nicht überraschend. Die EU-Richtlinie wurde bereits 2019 verabschiedet, 2022 dann in deutsches Recht überführt und eine Frist von 3 Jahren eingeräumt, in welcher das Gesetz umgesetzt werden muss. Diese Frist verstreicht zum 28. Juni 2025, bis dahin müssen die Standards aus dem BFSG umgesetzt sein. Und was passiert, wenn die Barrierefreiheit nicht hergestellt wird? Zuständig für die Prüfung eurer Angebote ist die Marktüberwachungsbehörde. Diese kann eigenmächtig Produkte und Websites prüfen, reagiert aber auch auf Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden. Auch wenn die Marktüberwachungsbehörde erst einmal zur Schaffung von Barrierefreiheit auffordert, so ist diese bei Missachtung der Aufforderung berechtigt, Bußgelder zu erheben. Diese können bis zu 100.000€ betragen.
      • Welche Hilfestellungen gibt es?
      • Schon jetzt gibt es viele Angebote im Internet, die dir dabei helfen, deine Website barrierefrei zu gestalten. Eine gute Anlaufstelle ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, welche das Gesetz noch einmal ausführlich erklärt. Auf der Website von Aktion Mensch findet ihr einen Contrast-Checker und die Möglichkeit, eure Website auf Screenreader-Kompatibilität zu prüfen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sehr viele Stellen bereits jetzt erste Tools und Hilfestellungen zur Verfügung stellen, um euch die Umgestaltung eurer Homepage zu vereinfachen. Es ist davon auszugehen, dass noch mehr Angebote folgen werden.
      • Was kostet mich Barrierefreiheit?
      • Wenn ihr die Barrierefreiheit eurer Website nicht selbst herstellen könnt oder wollt, dann könnt ihr natürlich Firmen wie uns damit beauftragen. Die Kosten für dafür hängen von dem Aufbau und dem Umfang deiner jetzigen Seite ab. Klar ist aber, dass sich die Herstellung von Barrierefreiheit sowohl auf die bessere Sichtbarkeit bei Google auswirken kann und ihr on top eine deutlich größere Zielgruppe mit eurer Seite ansprechen könnt. Es handelt sich also in jedem Fall um Ausgaben, die sich rechnen können. Daher werden wir im ersten Schritt würden wir eine Analyse deiner Homepage vornehmen und dir dann ein Angebot machen, welche Maßnahmen deine Homepage langfristig barrierefrei machen. Gerne organisieren wir auch bei dir vor Ort einen Workshop, um alle deine Mitarbeitenden über das neue Gesetz und die wertvollen Änderungen auf deiner Homepage zu informieren. Starte die Rakete und fliege los, ganz ohne Stolpersteine oder Startschwierigkeiten.